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Nutzungsbedingungen

Präambel 

 

Die peeps GmbH, Pleichertorstr. 3, 97070 Würzburg, Deutschland vertreten durch die Geschäftsführerin Sophie Fries (nachfolgend: „die Anbieterin“) betreibt die Anwendungssoftware „peeps for business“ (nachfolgend: „App“), über welche gewerbliche Kunden auf der Event- und Community-Plattform der Anbieterin Veranstaltungen einstellen, bewerben und verwalten können sowie Tickets für diese verkaufen können. 

 

Vertragspartner der Anbieterin ist der jeweilige Unternehmer, der über die App Veranstaltungen erstellt, veröffentlicht und/oder Tickets verkauft (nachfolgend: „Veranstalter“).

 

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem jeweiligen Veranstalter umfassend und verständlich regeln. 


 

§ 1 Geltungsbereich, Änderungsvorbehalt

 

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem jeweiligen Veranstalter und gelten für die Nutzung der Inhalte und Funktionen in der App sowie für die Verträge, die über die App zwischen dem Anbieter und dem Veranstalter geschlossen werden bzw. soweit sie das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Veranstalter im Rahmen der über die App geschlossenen Verträge betreffen. Sie gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen der Veranstalter werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. 

 

2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

3. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Schließung nachträglich entstandener objektiver Regelungslücken, die sich aus einer Veränderung der Rechtslage ergeben (z. B. Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung), sowie zur Regelung neuer angebotener Leistungen oder Leistungsmodalitäten erforderlich ist, ohne das bestehende Leistungs-/ Gegenleistungsgefüge wesentlich zu Lasten des Veranstalters zu verändern. Hauptleistungspflichten (bisheriger Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht geändert. Änderungen werden in jedem Fall mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit einem Hinweis auf das Widerspruchsrecht sowie rechtliche Bedeutung und Folgen des Schweigens mitgeteilt. Änderungen, die den Veranstalter nicht schlechter stellen oder zwingend rechtlich erforderlich sind, gelten als angenommen, wenn der Veranstalter bis zum Inkrafttreten der geänderten Geschäftsbedingungen nicht widerspricht. In den übrigen Fällen und bei wesentlichen Änderungen, welche die Hauptleistungspflichten betreffen, ist die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters erforderlich. Erteilt der Veranstalter diese nicht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Beide Parteien können den Vertrag jedoch zum geplanten Wirksamwerden der abgelehnten Änderung kündigen. Hierauf wird die Anbieterin den Veranstalter gesondert hinweisen.

 

4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf diese Bedingungen und auf die unter Bezug auf diese Bedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

 

5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

a) individuelle Vereinbarungen

b) diese Nutzungsbedingungen

c) die gesetzlichen Regelungen.


 

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss über die Nutzung der App, Leistungsumfang

 

1. Voraussetzung für die Nutzung der App als Veranstalter sind eine Registrierung gemäß § 3 dieser Bedingungen, die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen sowie die Freischaltung des Veranstalterkontos durch die Anbieterin nach erfolgreicher Prüfung der vom Veranstalter eingereichten Angaben und Nachweise. Die Registrierung gemäß § 3 und Nutzung der App ist ausschließlich Unternehmern vorbehalten. 

 

2. Die Anbieterin stellt dem Veranstalter für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte App in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung auf mobilen Endgeräten unentgeltlich zur Verfügung. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von der Anbieterin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Leistungsbeschreibung, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Nutzungsbedingungen. 

 

3. Zwischen der Anbieterin und dem jeweiligen Veranstalter wird der Nutzungsvertrag über die Nutzung der App dadurch geschlossen, dass der Veranstalter diesen Bedingungen zustimmt und die Anbieterin den Veranstalter nach erfolgreicher Prüfung der Unternehmenseigenschaft freischaltet.

 

4. Soweit in der App, im jeweiligen Angebot oder in individuellen Vereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Registrierung und Bereitstellung des Veranstalterkontos unentgeltlich. Für kostenpflichtige Zusatzleistungen der Anbieterin sowie für ticketbezogene Gebühren gelten die in der App, in individuellen Vereinbarungen und/oder in diesen Bedingungen geregelten Vergütungen.

 

5. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann in den jeweiligen App-Stores zu den dort geltenden Bedingungen des jeweiligen Storebetreibers heruntergeladen werden. 

 

6. Grundsätzlich stellt die Anbieterin den Veranstaltern mit der App eine digitale Plattform zur Erstellung, Verwaltung, Veröffentlichung und Vermarktung von Veranstaltungen zur Verfügung. Nach der Freischaltung können Veranstalter in der App kostenlose oder kostenpflichtige Veranstaltungen einstellen. Für kostenpflichtige Veranstaltungen können Veranstalter Tickets gegenüber Endnutzern anbieten und verkaufen. Für kostenlose Veranstaltungen können Veranstalter Anmeldungen oder Registrierungen entgegennehmen, soweit die App dies vorsieht. 

 

7. Die Anbieterin stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung, über die Endnutzer Buchungen/Ticketkäufe vornehmen können. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Endnutzer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die Anbieterin übermittelt insoweit lediglich die vom Endnutzer abgegebenen Erklärungen an den Veranstalter und ist nicht Partei dieses Vertrages. Der Veranstalter bestimmt in eigener Verantwortung die Bedingungen, zu denen Verträge mit Endnutzern zustande kommen (insbesondere Preise, Leistungsinhalt, Teilnahmebedingungen, Zahlungs- und Erstattungsbedingungen) und stellt sicher, dass er sämtliche verbraucherschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt. Die Anbieterin übernimmt keine rechtliche Prüfung dieser Bedingungen. 

8. Der Veranstalter kann in der App für jede Veranstaltung zwischen einem manuellen und einem automatischen Bestätigungsmodus wählen. Der gewählte Modus bestimmt, wie und wann der Vertrag mit dem Endnutzer zustande kommt.

  1.  Die Darstellung der Veranstaltung und der Tickets in der App stellt kein verbindliches Angebot des Veranstalters dar. Mit Absenden seiner Buchungsanfrage gibt der Endnutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem Veranstalter ab.

  2. Im manuellen Bestätigungsmodus kommt der Vertrag mit dem Endnutzer erst zustande, wenn der Veranstalter dessen Buchungsanfrage ausdrücklich annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung in Textform oder durch die Bereitstellung des Tickets in der App. Der Veranstalter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die eingehenden Buchungsanfragen innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden. 

  3. Im automatischen Bestätigungsmodus wird die Buchungsanfrage des Endnutzers automatisch durch das System der Plattform im Namen des Veranstalters angenommen. Der Vertrag kommt mit der automatisierten Übermittlung der Buchungsbestätigung oder der Bereitstellung des Tickets zustande. Der Veranstalter ist sich bewusst, dass er durch die Aktivierung des automatischen Bestätigungsmodus die Annahme verbindlich und ohne weitere Prüfungsmöglichkeit automatisiert. Eine nachträgliche Ablehnung einer so bestätigten Buchung ist ausgeschlossen.

  4. Eine automatisierte Eingangsbestätigung über den Eingang der Buchungsanfrage stellt in beiden Modi noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet wird.

  5. Die Anbieterin ist berechtigt, in der App für den Endnutzer auf den jeweils gewählten Bestätigungsmodus hinzuweisen.

 

9. Darüber hinaus kann die Anbieterin dem Veranstalter zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, insbesondere Marketingleistungen sowie Leistungen im Bereich der Eventorganisation und -planung, nach Maßgabe von § 4 dieser Bedingungen anbieten.

 

10. Die Anbieterin schuldet nicht die dauerhafte Speicherung der Daten, die der Veranstalter zur Erstellung seines Profils, seiner Veranstaltungen oder sonst im Rahmen der App-Nutzung hochlädt. Die Anbieterin stellt mit der App kein Speichersystem für eine dauerhafte Speicherung von Daten zur Verfügung. Der Veranstalter ist selbst für die Speicherung der durch ihn erstellten und zur Nutzung der App verwendeten Daten verantwortlich und sichert diese regelmäßig. 

 

11. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Anbieterin ist ein taugliches mobiles Endgerät. Für eine vollumfängliche Nutzung der App muss das Endgerät des Veranstalters dabei den technischen Voraussetzungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Installation verlangt werden. Eine durchgehend bestehende Internetverbindung während der Verwendung der App ist erforderlich. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung des Veranstalters. Dieser hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. 

 

12. Die von der App erfragten Systemberechtigungen dienen ausschließlich dem ordnungsgemäßen Betrieb der App. Nicht erteilte oder nachträglich entzogene Berechtigungen können dazu führen, dass einzelne Leistungen nicht in vollem Umfang erbracht werden können oder Fehler auftreten, die die Funktionsfähigkeit der App einschränken.

 

13. Der Anbieterin bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern oder einzuschränken sowie Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn die Anbieterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Hinsichtlich der kostenlos durch die Anbieterin bereitgestellten Leistungen besteht kein Anspruch des Veranstalters auf eine bestimmte Beschaffenheit der App und deren Funktionalitäten oder auf den Fortbestand des kostenlosen Leistungsumfangs. 

 

14. Ein über die Pflichten aus diesen Bestimmungen hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart. 

 

15. Die Anbieterin darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.

 

16. Der Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz der Anbieterin, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

 

17. Der Nutzungsvertrag über die Nutzung der App wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 


 

§ 3 Registrierung, Verifizierung, Freischaltung

 

1. Im Rahmen der Registrierung muss der Veranstalter die von der Anbieterin abgefragten Pflichtangaben vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche registrierungsrelevanten Angaben während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich in der App zu aktualisieren oder der Anbieterin mitzuteilen.

 

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, auf Verlangen der Anbieterin geeignete Nachweise über seine Unternehmereigenschaft einzureichen. Die Anbieterin ist berechtigt, die eingereichten Angaben und Nachweise zu prüfen, ergänzende Unterlagen anzufordern und die Freischaltung bis zum Abschluss der Prüfung zurückzustellen.

 

3. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht, solange die Prüfung nach Abs. 2 nicht erfolgreich abgeschlossen ist oder berechtigte Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der Angaben des Veranstalters bestehen. 

 

4. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Veranstalter für die Nutzung der Business-Funktionen der App freigeschaltet.

 

5. Der Veranstalter kann für sich nur ein Konto anlegen. Das Veranstalterkonto ist nicht auf einen Dritten übertragbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

6. Eine Löschung des Veranstalterkontos ist nur zulässig, soweit keine laufenden Veranstaltungen, offenen Ticketverkäufe, offenen Rückerstattungen, Rückbelastungen, Auszahlungsansprüche, Abrechnungen oder sonstigen noch abzuwickelnden Vertragsverhältnisse entgegenstehen. Das Recht zur Kündigung nach § 8 bleibt unberührt.

 

7. Die Anlegung des Veranstalterkontos ist, soweit in der App oder im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, kostenlos.


 

§ 4 Kostenpflichtige Zusatzleistungen der Anbieterin

 

1. Die Anbieterin bietet dem Veranstalter über die App die Möglichkeit an, zusätzliche kostenpflichtige Leistungen anzufragen. Hierzu gehören insbesondere Marketingleistungen, durch welche die Anbieterin die Veranstaltung des Veranstalters bewirbt, sowie Leistungen im Bereich der Eventorganisation und -planung.

 

2. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von der Anbieterin zu erbringenden Zusatzleistungen ergeben sich aus den Angaben in der Leistungsbeschreibung, dem jeweiligen Angebot in der App, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Nutzungsbedingungen.

 

3. Die Darstellung kostenpflichtiger Zusatzleistungen in der App stellt noch kein verbindliches Angebot der Anbieterin zum Vertragsschluss dar. Der Veranstalter kann Zusatzleistungen bei dem Anbieter anfragen und bekommt daraufhin von dem Anbieter eine E-Mail mit ausführlichen Informationen zu den einzelnen verfügbaren Zusatzleistungen. Der Veranstalter kann hieraus einzelne Leistungen auswählen und ein Angebot an den Anbieter senden. Ein Vertrag über die jeweilige Zusatzleistung kommt erst zustande, wenn die Anbieterin das Angebot des Veranstalters ausdrücklich in Textform bestätigt, die betreffende Leistung freischaltet oder mit ihrer Ausführung beginnt.

 

4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die Anbieterin bei kostenpflichtigen Zusatzleistungen ein Tätigwerden nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder tatsächlichen Erfolg. Insbesondere schuldet die Anbieterin keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Ansichten, Anmeldungen, Ticketverkäufen, Umsätzen oder Medienplatzierungen.

 

5. Die Verantwortung des Veranstalters für seine Veranstaltung bleibt auch bei Inanspruchnahme kostenpflichtiger Zusatzleistungen unberührt. Der Veranstalter bleibt insbesondere allein verantwortlich für die Veranstaltung selbst, ihre rechtliche Zulässigkeit, ihre Durchführung, die Einhaltung gesetzlicher Pflichten, Vertragsbeziehungen zu Endnutzern und Dritten sowie behördliche Genehmigungen und Freigaben.

 

6. Vergütungen für kostenpflichtige Zusatzleistungen verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, als Netto-Eurobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sind mit Vertragsschluss bzw. gemäß der im Angebot angegebenen Zahlungsregelung fällig. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Angaben in der App. 


 

§ 5 Zahlungsabwicklung, Gebühren

 

1. Voraussetzung für den Verkauf kostenpflichtiger Tickets ist, dass der Veranstalter die von der Anbieterin bzw. dem eingesetzten Zahlungsdienstleister verlangten Voraussetzungen für die Zahlungsabwicklung erfüllt und die hierfür erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen vollständig und richtig bereitstellt.

 

2. Die Zahlungsabwicklung für kostenpflichtige Tickets erfolgt ausschließlich über den im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsdienstleister Stripe bzw. über die an Stripe angebundenen Zahlungsfunktionen. Auszahlungen an den Veranstalter erfolgen nach Maßgabe des im Zahlungsprozess, in der App, im Angebot oder in den individuellen Vereinbarungen beschriebenen Auszahlungsmodells.

 

3. Die Anbieterin erhebt für jeden erfolgreichen Verkauf eines kostenpflichtigen Tickets eine Gebühr. Die Höhe, Berechnung und Fälligkeit der Gebühr ergeben sich aus den Angaben im Angebot, der ausgewiesenen Preisübersicht in der App, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Bedingungen. 

 

4. Die der Anbieterin zustehenden Gebühren für Ticketverkäufe sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf anfallende Entgelte können, soweit technisch vorgesehen, unmittelbar im Rahmen der Zahlungsabwicklung verrechnet oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

5. Kosten, Gebühren, Rückbelastungen, Rücklastschriften oder sonstige Belastungen externer Zahlungsdienstleister, die aus Umständen in der Sphäre des Veranstalters oder aus dem Verhältnis zwischen Veranstalter und Endnutzer resultieren, trägt der Veranstalter.


 

§ 6 Nutzungsrecht, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

 

1. Die Anbieterin gewährt dem Veranstalter ein nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der App und der dazu gehörigen Inhalte wie Texte, Daten, Fotos und sonstige Inhalte. Die technische Bereitstellung der App erfolgt weltweit. Die Nutzung der App kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Nutzung der App nach dem für ihn geltenden lokalen Recht zulässig ist und alle anwendbaren Vorschriften einzuhalten.

 

2. Das Nutzungsrecht des Veranstalters beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Inhalte im Rahmen der App und hat dabei zu jeder Zeit das geltende Recht, insbesondere das Strafrecht, das Jugendschutzgesetz und die geistigen Eigentumsrechte von der Anbieterin, zu beachten. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Die Rechteeinräumung erfolgt unter der auflösenden Bedingung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen. 

 

3. Soweit der Veranstalter im Rahmen der Nutzung der App Texte, Bilder, Logos, Marken, Veranstaltungsbeschreibungen, Videos, Tonaufnahmen, Layouts oder sonstige Inhalte hochlädt oder der Anbieterin zur Verfügung stellt, räumt er der Anbieterin hieran ein nicht ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich auf die Vertragsdurchführung sowie die Bewerbung der jeweiligen Veranstaltung und der Plattform beschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte innerhalb der App, auf mit der App verbundenen Webseiten, in E-Mails, Push-Nachrichten, Social-Media-Beiträgen, Werbeanzeigen und sonstigen Kommunikationsmitteln öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und technisch zu bearbeiten, soweit dies für die Vertragsdurchführung oder Bewerbung erforderlich ist.

 

4. Der Veranstalter sichert zu, dass er über sämtliche für die Nutzung nach Abs. 3 erforderlichen Rechte verfügt und durch die Nutzung der Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte, verletzt werden. Soweit Personen abgebildet oder anderweitig identifizierbar sind, stellt der Veranstalter sicher, dass die Veröffentlichung zulässig ist.


 

§ 7 Mitwirkungspflichten

 

1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. 

2. Die Pflichten des Veranstalters ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in der App vor Vertragsschluss sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Nutzungsbedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Veranstalter folgende Leistungen unentgeltlich: 

 

  1. Veranstalter sollten stets die neuste Version der App verwenden und zur Verfügung stehende Updates unverzüglich installieren, damit diese immer auf dem neusten technischen Stand läuft. Mit Updates werden die Funktionen und Leistungen der App verbessert, ergänzt, erweitert und mögliche Sicherheitslücken geschlossen.

  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages und im Rahmen der Nutzung der App seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Daten, Inhalte und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. 

  3. Der Veranstalter ist verpflichtet, ausschließlich solche Veranstaltungen einzustellen, deren Durchführung ernsthaft beabsichtigt ist und die inhaltlich, organisatorisch und rechtlich zulässig sind.

  4. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen gesetzlichen, behördlichen, vertraglichen und tatsächlichen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen und während der gesamten Laufzeit der Veranstaltung aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen, Anzeigen, Sicherheitsvorkehrungen, Einlass- und Jugendschutzkonzepte sowie, soweit erforderlich, Versicherungen.

  5. Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche gegenüber Endnutzern erforderlichen Informationen, Belehrungen, Rechtstexte und sonstigen Pflichtangaben vollständig und zutreffend in den hierfür vorgesehenen Bereichen der App zu hinterlegen oder hochzuladen. Dies gilt insbesondere für Impressumsangaben im Profil, Preisangaben, Teilnahmebedingungen, Datenschutzhinweise und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen. Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich, dass sämtliche gegenüber Endnutzern bestehenden gesetzlichen Informationspflichten vollständig, richtig und rechtzeitig erfüllt werden. Macht der Veranstalter keine Angaben, obliegt es ihm allein, etwaige Anfragen von Endnutzern auf Basis der gesetzlichen Regelungen zu bearbeiten.

  6. Soweit der Veranstalter eigene Vertragsbedingungen gegenüber dem Endnutzer einbezieht, gelten diese ausschließlich im Verhältnis zwischen Veranstalter und Endnutzer. Sie sind von dem Veranstalter in den hierfür vorgesehenen Bereichen der App bereitzustellen. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass diese Bedingungen rechtlich zulässig, vollständig und mit den über die App angebotenen Leistungen vereinbar sind.

  7. Es dürfen keine Inhalte eingestellt, geteilt, gespeichert, angeboten oder sonst zugänglich gemacht werden, die gegen Rechte Dritter, insbesondere Eigentums-, Urheber-, Namens-, Leistungsschutz-, Datenschutz- oder Markenrechte verstoßen, die irreführend, täuschend, diskriminierend, gewaltverherrlichend, extremistisch, menschenverachtend, pornografisch oder sonst rechtswidrig sind oder gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, des Jugendmedienschutzes oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen. 

  8. Der Veranstalter ist verpflichtet, die von der Anbieterin bereitgestellte App und deren Inhalte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. 

  9. Der Veranstalter ist verpflichtet seine Login Daten und sein Passwort geheim zu halten. Er ist, soweit ihn ein Verschulden trifft, für alle Aktivitäten, die über sein Veranstalterkonto erfolgen im vollen Umfang selbst verantwortlich. Er informiert die Anbieterin unverzüglich bei Verdacht eines Missbrauchs.

  10. Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Veranstalter untersagt. Er verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. 

 

3. Es ist Veranstaltern untersagt, über die App Inhalte zu erstellen, hochzuladen, zu speichern, anzubieten, anzufordern, zu teilen, zu verbreiten oder sonst zugänglich zu machen sowie Handlungen vorzunehmen, die die sexuelle Ausbeutung oder den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen fördern, ermöglichen, darstellen oder hierauf gerichtet sind. Die Anbieterin ist berechtigt, entsprechende Inhalte unverzüglich zu sperren oder zu entfernen sowie betroffene Veranstalterkonten vorläufig zu sperren oder dauerhaft zu kündigen. 

 

4. Der Veranstalter stellt die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter oder dieser Nutzungsbedingungen beruhen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit den vom Veranstalter eingestellten Inhalten, der Bewerbung und Durchführung der Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Tickets. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung der Anbieterin; dies gilt nicht, soweit die Anbieterin die Rechtsverletzung selbst schuldhaft verursacht hat.


 

§ 8 Kündigung Sperrung, Löschung von Inhalten

 

1. Der Nutzungsvertrag im Sinne von § 2 dieser Bedingungen kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. 

 

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

3. Der Veranstalter kann sein Konto nur kündigen oder löschen, soweit keine laufenden Veranstaltungen, offenen Ticketverkäufe, offenen Rückerstattungen, Rückbelastungen, Auszahlungen, Abrechnungen oder sonstigen noch abzuwickelnden Vorgänge entgegenstehen.

 

4. Die Anbieterin ist berechtigt, ein Veranstalterkonto vorläufig zu sperren, einzelne Veranstaltungen oder Inhalte zu deaktivieren oder den Zugang zu einzelnen Funktionen einzuschränken, wenn

a) ein Veranstalter gegen seine Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen wiederholt verstößt und trotz Abmahnung durch die Anbieterin dieses Verhalten nicht abgestellt hat, 

 

b) bereits die Schwere eines einzelnen Verstoßes dazu geeignet ist, insbesondere wenn der Verstoß etwa strafrechtlich relevant ist oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung der App-Funktionalität oder Rechten Dritter führt,

 

c) der Veranstalter bei der Registrierung oder im laufenden Vertragsverhältnis unzutreffende oder unvollständige Angaben zu seiner Identität oder Unternehmereigenschaft gemacht hat,

 

d) der Veranstalter gegen Rechte Dritter verstößt oder 

 

e) der Veranstalter die Leistungen der App missbraucht.

 

5. Die Anbieterin teilt dem Veranstalter die Gründe für eine Sperrung, Deaktivierung oder Kündigung in Textform mit, soweit dem keine gesetzlichen Verpflichtungen zur unverzüglichen Beendigung oder Sicherheitsgründe entgegenstehen. 

 

6. Im Falle einer dauerhaften Kündigung oder Sperrung aus wichtigem Grund ist der Veranstalter nicht berechtigt, sich erneut anzumelden. In weniger schwerwiegenden Fällen kann die Anbieterin nach eigenem Ermessen eine erneute Registrierung zulassen.

 

7. Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten und Inhalte des Veranstalters gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen an der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, laufende Abwicklungsverhältnisse oder technische Erfordernisse von Sicherungs- und Backup-Systemen entgegenstehen.

 

8. Die Anbieterin ist berechtigt, Inhalte zu löschen oder Veranstaltungen zu deaktivieren, soweit diese gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen. 


 

§ 9 Gewährleistung, Haftung

 

1. Soweit die Anbieterin rein unentgeltliche Dienste bereitstellt, haftet sie für Mängel an den unentgeltlichen Diensten nur bei arglistigem Verschweigen. Der Veranstalter hat bei unentgeltlichen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch die Anbieterin. 

 

2. Hinsichtlich der unentgeltlichen Dienste schuldet die Anbieterin keine Mindestverfügbarkeiten für die Erreichbarkeit der App/Server. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Veranstalters gegen die Anbieterin beinhaltet, ist ausgeschlossen.

 

3. Die Anbieterin haftet nicht für die Durchführung von Veranstaltungen, für Leistungsstörungen im Verhältnis zwischen Veranstalter und Endnutzer oder für Pflichtverletzungen des Veranstalters gegenüber Endnutzern oder Dritten, soweit sie nicht selbst eine eigene Pflicht aus dem Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter verletzt hat.

 

4. Bei entgeltlichen Leistungen gewährleistet die Anbieterin eine Erreichbarkeit der Plattform von 98,5 % im Jahresmittel. Die Anbieterin haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Plattform vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit nicht mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr beträgt und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Anbieterin liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

 

5. Die Anbieterin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

6. Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).

 

7. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

8. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

 

9. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


 

§ 10 Ranking, Sichtbarkeit, Datenzugang

 

1. Die Reihenfolge und Sichtbarkeit von Veranstaltungen in der App kann von verschiedenen Parametern abhängen. Hierzu gehören insbesondere örtliche Nähe, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung, Such- und Filtereinstellungen der Endnutzer, Kategorie und Relevanz der Veranstaltung, Vollständigkeit und Aktualität der Veranstaltungsangaben, verfügbare Ticketkontingente, bisherige Nutzerinteraktionen sowie gegebenenfalls zusätzlich gebuchte kostenpflichtige Marketingleistungen.

 

2. Ein Anspruch des Veranstalters auf eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit, Reichweite oder Auffindbarkeit seiner Veranstaltungen besteht nicht.

 

3. Soweit kostenpflichtige Marketingleistungen die Sichtbarkeit einer Veranstaltung beeinflussen, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung. 

 

4. Der Veranstalter erhält Zugriff auf diejenigen veranstaltungs-, buchungs- und abrechnungsbezogenen Daten, die ihm in der App oder über die hierfür vorgesehenen Schnittstellen und Exportfunktionen zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf darüber hinausgehenden Zugang zu Rohdaten, Systemdaten, Algorithmen, Geschäftsgeheimnissen der Anbieterin oder personenbezogenen Daten von Endnutzern besteht nicht, soweit dem gesetzliche Vorgaben, Rechte Dritter oder berechtigte Interessen der Anbieterin entgegenstehen.


 

§ 11 Höhere Gewalt

 

Die Anbieterin ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.


 

§ 12 Schlussbestimmungen 

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Absatzes. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht. 

 

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin, sofern der Veranstalter Kaufmann ist. Die Anbieterin bleibt berechtigt, den Veranstalter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

 

3. Mit der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen die Vertragspartner den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der als Anhang 1 zu diesen AGB beigefügt ist, als verbindlichen Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung an. Der Veranstalter bestätigt, den AVV zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich ausdrücklich mit dessen Inhalt einverstanden. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.

 

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


 

Anhang 1 – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ​
 

Stand: 05.06.2026

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